Rechtsprechung
   OVG Rheinland-Pfalz, 06.07.2011 - 5 A 10328/11.OVG   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2011,19612
OVG Rheinland-Pfalz, 06.07.2011 - 5 A 10328/11.OVG (https://dejure.org/2011,19612)
OVG Rheinland-Pfalz, Entscheidung vom 06.07.2011 - 5 A 10328/11.OVG (https://dejure.org/2011,19612)
OVG Rheinland-Pfalz, Entscheidung vom 06. Juli 2011 - 5 A 10328/11.OVG (https://dejure.org/2011,19612)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2011,19612) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (6)

  • openjur.de
  • Justiz Rheinland-Pfalz

    § 74 Abs 2 PersVG RP, § 78 Abs 2 Nr 1 PersVG RP
    Beachtlichkeit von Einwänden des Personalrats; Einstellung

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Personalrateinwand über das Erfüllen der Anforderungen der Stellenausschreibung liegt außerhalb des Mitbestimmungsrechts und ist bei Abschluss des geforderten Universtätsstudiums des Bewerbers unbeachtlich; Beachtlichkeit des Einwands des Personalrates i.R.d. ...

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    LPersVG § 74 Abs. 2; LPersVG § 78 Abs. 2 Nr. 1
    Personalrateinwand über das Erfüllen der Anforderungen der Stellenausschreibung liegt außerhalb des Mitbestimmungsrechts und ist bei Abschluss des geforderten Universtätsstudiums des Bewerbers unbeachtlich; Beachtlichkeit des Einwands des Personalrates i.R.d. ...

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Hinweis zu den Links:
Zu grauen Einträgen liegen derzeit keine weiteren Informationen vor. Sie können diese Links aber nutzen, um die Einträge beispielsweise in Ihre Merkliste aufzunehmen.

Verfahrensgang

 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (4)Neu Zitiert selbst (10)

  • BVerwG, 06.09.1995 - 6 P 41.93

    Personalvertretungsrecht: Verweigerung der Zustimmung zu fortlaufend wiederholten

    Auszug aus OVG Rheinland-Pfalz, 06.07.2011 - 5 A 10328/11
    Vielmehr gilt die beabsichtigte Maßnahme nach Ablauf der gesetzlichen Frist als gebilligt (BVerwG, Beschluss vom 27. September 1993 - 6 P 4.93 -, BVerwGE 84, 178; siehe auch Beschluss vom 6. September 1995 - 6 P 41.93 -, BVerwGE 99, 201).

    Auf diese Modalitäten kann der Personalrat einwirken, wenn er berechtigte, sich etwa aus seinem kollektiven Schutzauftrag ergebende Gründe hat (BVerwG, Beschluss vom 6. September 1995, a.a.O.).

  • BVerwG, 27.09.1993 - 6 P 4.93

    Personalvertretung - Versetzung - Verschlechterung dienstlicher

    Auszug aus OVG Rheinland-Pfalz, 06.07.2011 - 5 A 10328/11
    Vielmehr gilt die beabsichtigte Maßnahme nach Ablauf der gesetzlichen Frist als gebilligt (BVerwG, Beschluss vom 27. September 1993 - 6 P 4.93 -, BVerwGE 84, 178; siehe auch Beschluss vom 6. September 1995 - 6 P 41.93 -, BVerwGE 99, 201).

    Denn insoweit gilt, dass den Einstellungsbehörden von Verfassungs wegen (vgl. Artikel 33 Abs. 2 GG, der für alle Angehörigen des öffentlichen Dienstes gilt) ein weiter Beurteilungs- und Ermessensspielraum eingeräumt ist, in den die Personalvertretung mit ihren Einwendungen nicht eindringen kann (vgl. BVerwG, Beschluss vom 27. September 1993, a.a.O.).

  • BVerwG, 01.12.1989 - 8 C 14.88

    Verwaltungsgebühr - Antrag auf Einbürgerung -

    Auszug aus OVG Rheinland-Pfalz, 06.07.2011 - 5 A 10328/11
    Vielmehr gilt die beabsichtigte Maßnahme nach Ablauf der gesetzlichen Frist als gebilligt (BVerwG, Beschluss vom 27. September 1993 - 6 P 4.93 -, BVerwGE 84, 178; siehe auch Beschluss vom 6. September 1995 - 6 P 41.93 -, BVerwGE 99, 201).
  • BVerwG, 07.12.1994 - 6 P 35.92

    Recht des Personalrats zur Verweigerung der Zustimmung zur Einstellung in ein

    Auszug aus OVG Rheinland-Pfalz, 06.07.2011 - 5 A 10328/11
    Unabhängig davon, ob bei einem unberechtigten Abbruch des die Einstellung betreffenden Mitbestimmungsverfahrens ein Beschäftigungsverbot für den Arbeitgeber oder lediglich ein Gebot zur Beendigung des kündbaren Beschäftigungsverhältnisses angenommen wird, ist davon auszugehen, dass der Arbeitsvertrag vorerst als wirksam anzusehen ist und darüber hinaus auch Raum verbleibt, das abgebrochene Mitbestimmungsverfahren fortzusetzen und so die kollektiv rechtlichen Grundlagen der Beschäftigung bzw. ihrer möglichen Beendigung zu klären (vgl. BVerwG, Beschluss vom 7. Dezember 1994 - 6 P 35.92 -, DVBl. 1995, 1237; OVG NRW, Beschluss vom 29. Januar 1999 - 1 A 6324/96, PVL -, PersV 1999, 510).
  • BVerwG, 01.11.2005 - 6 P 3.05

    Weiterbeschäftigung des Jugendvertreters; Vorhandensein eines Arbeitsplatzes;

    Auszug aus OVG Rheinland-Pfalz, 06.07.2011 - 5 A 10328/11
    Schließlich ist ein für den Kläger günstigeres Ergebnis nicht aus der Entscheidung des Bundesverwaltungsgerichts (Beschluss vom 1. November 2005 - 6 P 3/05 -, BVerwGE 124, 292), in der über den Weiterbeschäftigungsanspruch einer Jugendvertreterin befunden wurde, herleitbar.
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 18.10.2000 - 1 A 5334/98

    Ausschreibung leitender Funktionsstellen an Gesamtschulen; Forderung der

    Auszug aus OVG Rheinland-Pfalz, 06.07.2011 - 5 A 10328/11
    Auch über die Beteiligung bei Stellenausschreibungen ist es dem Personalrat verwehrt, Einfluss auf die Eignungsbeurteilung und die Auswahlentscheidung zu nehmen (OVG NRW, Beschluss vom 18. Oktober 2000 - 1 A 5334/98.PVL -, juris).
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 29.01.1999 - 1 A 6324/96

    Personalvertretungsrechtliche Maßnahme; Einstellung von Angestellten; Abschluss

    Auszug aus OVG Rheinland-Pfalz, 06.07.2011 - 5 A 10328/11
    Unabhängig davon, ob bei einem unberechtigten Abbruch des die Einstellung betreffenden Mitbestimmungsverfahrens ein Beschäftigungsverbot für den Arbeitgeber oder lediglich ein Gebot zur Beendigung des kündbaren Beschäftigungsverhältnisses angenommen wird, ist davon auszugehen, dass der Arbeitsvertrag vorerst als wirksam anzusehen ist und darüber hinaus auch Raum verbleibt, das abgebrochene Mitbestimmungsverfahren fortzusetzen und so die kollektiv rechtlichen Grundlagen der Beschäftigung bzw. ihrer möglichen Beendigung zu klären (vgl. BVerwG, Beschluss vom 7. Dezember 1994 - 6 P 35.92 -, DVBl. 1995, 1237; OVG NRW, Beschluss vom 29. Januar 1999 - 1 A 6324/96, PVL -, PersV 1999, 510).
  • BVerwG, 03.03.1987 - 6 P 30.84

    Angabe der Gründe zur Verweigerung einer Zustimmung - Besetzung eines freien

    Auszug aus OVG Rheinland-Pfalz, 06.07.2011 - 5 A 10328/11
    So ist es ihm nicht die Rüge verwehrt, der Dienstposten bzw. die Stelle sei im Sinne eines unrichtigen Sachverhalts objektiv unzutreffend beschrieben, ein anzuwendender Begriff bei der Festlegung des Anforderungsprofils sei verkannt worden, allgemeingültige Bewertungsmaßstäbe seien nicht beachtet worden oder sachfremde Erwägungen seien maßgebend gewesen (vgl. BVerwG, Beschluss vom 3. März 1987 - 6 P 30/84 -, Buchholz 250 § 77 BPersVG Nr. 8).
  • VG Berlin, 31.08.2010 - 28 A 104.07

    Laufbahnbewerber; Ruhegehalt; Anerkennung der Studienzeiten

    Auszug aus OVG Rheinland-Pfalz, 06.07.2011 - 5 A 10328/11
    Die von ihm zitierte Entscheidung des Verwaltungsgerichts Berlin (Urteil vom 31. August 2000 - 28 A 104.07 -, juris) hatte die Anerkennung von Studienzeiten im Rahmen der Festsetzung des Ruhegehaltes eines Beamten zum Gegenstand.
  • VG Mainz, 15.11.2006 - 7 K 574/06

    Neuentscheidung über eine Bewerbung

    Auszug aus OVG Rheinland-Pfalz, 06.07.2011 - 5 A 10328/11
    Gleiches gilt für die Bezugnahme auf die Ausführungen des Verwaltungsgerichts Mainz (Urteil vom 15. November 2006 - 7 K 574/06.MZ -, ESOVGRP).
  • OVG Rheinland-Pfalz, 17.10.2012 - 5 A 10523/12

    Unbeachtliche Zustimmungsverweigerung des Personalrates bei Einstellung;

    Deshalb kann die Personalvertretung im Rahmen des Mitbestimmungsverfahrens die Zustimmung zur Einstellung eines Bewerbers nur dann verweigern, wenn die Dienststelle bei der Eignungsbeurteilung den anzuwendenden Begriff oder den gesetzlichen Rahmen, in dem sie sich frei bewegen kann, verkannt hat oder von einem unrichtigen Sachverhalt ausgegangen ist oder allgemeingültige Maßstäbe nicht beachtet oder sachfremde Erwägungen angestellt hat (vgl. BVerwG, Beschluss vom 23. September 1992 , a.a.O.; OVG RP, Urteil vom 6. Juli 2011 - 5 A 10328/11.OVG -, veröffentlicht in ESOVGRP).
  • OVG Rheinland-Pfalz, 27.05.2020 - 5 A 10100/20

    Personalvertretungsrecht -Dienstpostenbewertungen für Beförderungen oder

    Der Personalrat kann hiernach seine Zustimmung zu einer beabsichtigten Personalmaßnahme, die nach den Grundsätzen der Bestenauslese durchgeführt werden soll, nur dann verweigern, wenn die Dienststelle bei der Eignungsbeurteilung den anzuwendenden Begriff oder den gesetzlichen Rahmen, in dem sie sich frei bewegen kann, verkannt hat, von einem unrichtigen Sachverhalt ausgegangen ist, allgemeingültige Maßstäbe nicht beachtet oder sachfremde Erwägungen angestellt hat (vgl. zum Vorstehenden rechtsgrundsätzlich: BVerwG, Beschluss vom 2. November 1996 - 6 P 28.92 -, Buchholz 250 § 69 BPersVG Nr. 27 und juris, dort Rn. 41; OVG RP, Urteil vom 6. Juli 2011 - 5 A 10328/11.OVG -, juris, Rn. 25; sowie Beschluss vom 19. September 2019 - 5 A 10286/19.OVG -, S. 11 f. BA; Lautenbach, in: Lautenbach/Renninger/ Beckerle/Enke/Winter, Personalvertretungsrecht Rheinland-Pfalz, Loseblattkommentar, Stand März 2020, § 74 LPersVG Rn. 44; Kröll, in: Altvater/Baden/Berg/Kröll/Noll/Seulen, BPersvG, 13. Aufl. 2013 § 77 Rn. 38a; Kaiser, in: Ricardi/Dörner/Weber, BPersVG, 4. Aufl. 2012, § 77 Rn. 64; Jacobi, in: Küssner/Hofe/Stöhr, LPersVG, Loseblattkommentar, Stand Juni 2019, § 74 Rn. 48; Widmaier, in: Ilbertz/Widmaier/Sommer, BPersVG, 13. Aufl. 2014, § 77 Rn. 17; Rehak, in: Lorenzen/Etzel/Gerhold/Schlatmann/Rehak/Faber/Griebeling/Hebeler, BPersVG, Loseblattkommentar, Stand März 2020, § 77 Rn. 114 f.).
  • VG Mainz, 21.07.2015 - 5 K 166/15

    Beteiligung des Personalrats bei Einstellungen; hier: Zustimmungsverweigerung

    Eine Berücksichtigungsfähigkeit von Fehlern der Ausschreibung bei der Einstellung folgt auch nicht aus Ausführungen des von den Beteiligten erörterten Urteils des Oberverwaltungsgerichts Rheinland-Pfalz vom 6. Juli 2011 (5 A 10328/11, PersV 2011, 431 und Rn. 24 am Ende) zur Beachtlichkeit von Einwänden des Personalrats bei der Einstellung eines Mitarbeiters.
  • VG Mainz, 10.10.2019 - 5 L 813/19

    Widerruf einer Abordnung ist keine zustimmungspflichtige Maßnahme

    Vielmehr gilt die beabsichtigte Maßnahme nach Ablauf der gesetzlichen Frist als gebilligt (vgl. BVerwG, Beschluss vom 4.6.1993 - 6 P 31/91 -, a.a.O.; Beschluss vom 30.11.1994 - 6 P 11/93 -, BVerwGE 97, 154 und juris, Rn. 14; OVG RP, Urteil vom 6.7.2011 - 5 A 10328/11 -, juris, Rn. 23).
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht